Gibt es zwischen Härtefallprogramm und regulärer Versorgung eine Lücke?

Das Gesetz zur medikamentösen Versorgung in einer Härtefallsituation bestimmt eine sofortige Beendigung des Härtefallprogrammes bei Marktverfügbarkeit, berücksichtigt dabei aber die Versorgung bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit der Medikation. Dies heißt, das trotz der durch die Markt-Zulassung bedingten Beendigung des Härtefallrogrammes, das Medikament bis zur tatsächlichen Verfügbarkeit weiter an den Patienten ausgeliefert werden darf, und somit die notwendige, lückenlose Versorgung sichergestellt werden kann.

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